Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge für den Sportverein Schwaig sind halbjährlich im Voraus in den Monaten Januar und Juli zur Zahlung fällig.
Um dem Verein Kosten und Arbeit zu ersparen, sollten Sie dem Verein die Ermächtigung zum Einzug der Beiträge im Bankabbuchungsverfahren erteilen.
Haben Sie keine Möglichkeit am Bankabbuchungsverfahren teilzunehmen, ist der Beitrag bei Fälligkeit auf das unten angegebene Vereinskonto bei der Sparkasse Nürnberg zu überweisen.
Kann bis Mitte Februar bzw. August des jeweiligen Jahres kein Zahlungseingang festgestellt werden, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung, wobei zukünftig 2 EUR pro Vorgang als Verwaltungsaufwand erhoben werden.
Namens-, Konto- oder Adressänderungen sind dem Verein unaufgefordert schriftlich zu melden. Für Kosten, die dem Verein durch unterlassene Meldungen entstehen, haftet das Mitglied. Ebenfalls für Rücklastgebühren bei Nichteinlösung der Lastschrift durch die Bank.
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge ab Juli 2007 in EUR für den Hauptverein ist aus folgender Tabelle zu entnehmen.
| Personenkreis | Kategorie | Beitrag monatlich | Beitrag jährlich |
| Erwachsene/Einzelmitgliedschaft ab 18 Jahren (incl. aller Kinder bis 13 Jahre) | A | 9,00 € | 108,00 € |
| Schüler / Studenten 18 bis 25 Jahre | B | 5,00 € | 60,00 € |
| Rentner, Pensionisten und Passive | C | 4,00 € | 48,00 € |
| Jugendliche 14 bis 17 Jahre | D | 5,00 € | 60,00 € |
| Kinder Einzelmitgliedschaft bis 13 Jahre | E | 4,00 € | 48,00 € |
| Kinder bis 13 Jahre (mindestens 1 Elternteil ist Mitglied in Kategorie A) | F | 0,00 € | 0,00 € |
| Familienbeitrag (Ehepaar incl. aller Kinder bis zum 18. Lebensjahr) | G | 18,00 € | 216,00 € |
Bei der Mitgliedschaft in der Tennisabteilung ist zusätzlich eine einmalige Aufnahmegebühr und ein jährlicher Spartenbeitrag zu entrichten, dessen Höhe aus folgender Tabelle zu entnehmen ist.
| Personenkreis | Kategorie | Aufnahme gebühr | Beitrag jährlich | ||||||||||||
| Vollmitglieder Einzelperson | TE 1 | 153,39 € | 102,26 € | ||||||||||||
| Vollmitglieder Paare | TE 2 | 255,65 € | 163,61 € | ||||||||||||
| TE 3 |
| 46,02 € | ||||||||||||
| Schüler, Auszubildende und Studenten Bundeswehrangehörige und Zivildienstleistende (Nachweis) | TE 4 | 76,79 € | 46,02 € | ||||||||||||
| Passive | TE 5 | 0 ,00€ | 25,56 € |
Die Aufnahmegebühr wird erst im 2. Jahr der Mitgliedschaft fällig.
Für Kinder unter 10 Jahren erfolgt die Aufnahme auf Probe, d.h. die Aufnahmegebühr in Höhe von 25,56 € wird im Jahr nach Vollendung des 10. Lebensjahres fällig..
Die Kündigung der Mitgliedschaft ist gemäß §8 der Vereinssatzung nur schriftlich bis 15. Mai zum 30. Juni und bis 15. November zum 31. Dezember des jeweilgen Jahres möglich.
Bankverbindung: Sparkasse Nürnberg BLZ: 76050101 Kto-Nr. 380180703
Aufnahmeantrag SV Schwaig
Aufnahmeantrag Schützengilde Schwaig
Aufnahmeantrag Tennis
